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Neuer Fördercall für Photovoltaik & Batteriespeicher – Jetzt einreichen! (Oktober 2025)

Am 8. Oktober 2025 startet der dritte Fördercall des Jahres für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in Österreich. Bis 22. Oktober 2025, 23:59 Uhr, können wieder Anträge im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) gestellt werden. Insgesamt stehen 8 Millionen Euro Fördervolumen zur Verfügung.

Für alle, die ihre Stromkosten senken, Energieunabhängigkeit aufbauen oder bestehende PV-Anlagen mit einem Speicher erweitern möchten, ist dieser Call besonders interessant – denn Batteriespeicher sind wieder förderfähig.


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Neue Photovoltaikanlagen (bis 1 MWp Leistung)

  • Batteriespeicher, wenn sie gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage oder einer Erweiterung installiert werden

Nicht förderfähig sind:

  • Reine Speicherinstallationen ohne PV-Anlage

  • Speichererweiterungen ohne gleichzeitige PV-Erweiterung


Förderhöhe (Richtwerte)

Die Zuschüsse variieren je nach Anlagengröße und Kategorie:


Kategorie

Anlagengröße

Förderung PV (€/kWp)

Förderung Speicher (€/kWh)

A

bis 10 kWp

~160 €

~150 €

B

>10 – 20 kWp

~150 €

~150 €

C

>20 – 100 kWp

~140 €

~150 €

D

>100 – 1000 kWp

~130 €

~150 €


Maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten können bezuschusst werden.

Fördervoraussetzungen für Batteriespeicher

Damit ein Batteriespeicher im Rahmen dieses Calls gefördert wird, müssen klare technische und formale Anforderungen erfüllt sein:

  1. Kombination mit PV-Anlage:Der Speicher muss gemeinsam mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage installiert werden.

  2. Mindestgröße:Die nutzbare Speicherkapazität muss mindestens 0,5 kWh pro installiertem kWp PV-Leistung betragen. Beispiel: Wenn du eine PV-Anlage mit 8 kWp installierst, muss der Speicher mindestens 4 kWh   nutzbare Kapazität haben.

  3. Maximalgröße:Pro Anlage werden bis zu 50 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert.

  4. Technische Anforderungen:

    • Netzparallel betriebene Systeme (keine Insellösungen)

    • Keine gebrauchten oder gemieteten Speicher

    • Nachweis über Speicherkapazität und Wirkungsgrad im Antrag erforderlich


Wie sieht eine förderfähige PV-Erweiterung aus?

Viele Betreiber:innen, die bereits eine PV-Anlage besitzen, wollen nun endlich einen Speicher nachrüsten – das geht, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Damit eine PV-Erweiterung förderfähig ist und du Batteriespeicherförderung bekommst, gelten folgende Punkte:

  1. Leistungserweiterung

    • Die bestehende PV-Anlage muss um mindestens 1 kWp erweitert werden.

    • Diese Erweiterung muss technisch und baulich nachvollziehbar sein (z. B. zusätzliche Modulfläche, zweiter Wechselrichter oder Erweiterung des bestehenden).

  2. Gemeinsame Antragstellung

    • Speicher und PV-Erweiterung müssen gemeinsam im selben Förderantrag eingereicht werden.

    • Ein Speicher allein ist nicht förderfähig.

  3. Netzanschluss / Zählpunkt

    • Die Erweiterung kann am selben Zählpunkt erfolgen, muss aber als neue Anlagenerweiterung dokumentiert werden (z. B. mit aktualisierter Netzzugangsvereinbarung).

  4. Nachweis der Erweiterung

    • Bei der Antragstellung ist anzugeben, ob es sich um eine Neuerrichtung oder eine Erweiterung handelt.

    • Bei Erweiterungen müssen vorher/nachher-Daten (Leistung, Standort, Zählpunkt) im Antrag belegt werden.

Damit ermöglicht das EAG auch bestehenden PV-Betreiber:innen, ihre Anlage wirtschaftlich sinnvoll um einen Speicher zu ergänzen – solange der Ausbau sichtbar und nachvollziehbar ist.



Warum sich die Förderung jetzt besonders lohnt

  • 0 % Mehrwertsteuer: Für PV-Anlagen bis 35 kWp (inkl. Speicher) gilt weiterhin der Nullsteuersatz – das spart 20 % der Anschaffungskosten.

  • Kombinationsmöglichkeit mit Landesförderungen: In einigen Bundesländern (z. B. Tirol, Oberösterreich, Kärnten) sind zusätzliche Speicherförderungen möglich.

  • Steigende Strompreise: Mit einem Speicher kann der Eigenverbrauch oft von 30 % auf über 70 % erhöht werden.

  • Zukunftssicherheit: Batteriespeicher stabilisieren das Netz und sind zentrale Bausteine der Energiewende.'

Antragstellung

  • Zeitraum: 8. – 22. Oktober 2025

  • Abwicklung: über die EAG-Abwicklungsstelle

  • Verfahren: First-Come-First-Serve (Anträge werden nach Einlangen gereiht)

  • Wichtig: Antrag vor der Bestellung oder Installation stellen – nachträgliche Förderungen sind ausgeschlossen!

Fazit

Der Herbst-Call 2025 ist eine attraktive Chance für alle, die ihre Energieversorgung unabhängiger gestalten wollen. Vor allem für jene, die eine bestehende PV-Anlage um einen Speicher erweitern, bietet dieser Call den idealen Rahmen – vorausgesetzt, die Erweiterung ist technisch nachvollziehbar und im Antrag korrekt angegeben.

Mit bis zu 150 €/kWh Förderung und steuerfreier Anschaffung ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um in einen Batteriespeicher zu investieren.

Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen sind unter diesem Link abrufbar.

 
 
 

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