Neuer Fördercall für Photovoltaik & Batteriespeicher – Jetzt einreichen! (Oktober 2025)
- Jürgen TEAM SALZSTROM
- 7. Okt.
- 3 Min. Lesezeit
Am 8. Oktober 2025 startet der dritte Fördercall des Jahres für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in Österreich. Bis 22. Oktober 2025, 23:59 Uhr, können wieder Anträge im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) gestellt werden. Insgesamt stehen 8 Millionen Euro Fördervolumen zur Verfügung.
Für alle, die ihre Stromkosten senken, Energieunabhängigkeit aufbauen oder bestehende PV-Anlagen mit einem Speicher erweitern möchten, ist dieser Call besonders interessant – denn Batteriespeicher sind wieder förderfähig.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
Neue Photovoltaikanlagen (bis 1 MWp Leistung)
Batteriespeicher, wenn sie gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage oder einer Erweiterung installiert werden
Nicht förderfähig sind:
Reine Speicherinstallationen ohne PV-Anlage
Speichererweiterungen ohne gleichzeitige PV-Erweiterung
Förderhöhe (Richtwerte)
Die Zuschüsse variieren je nach Anlagengröße und Kategorie:
Kategorie | Anlagengröße | Förderung PV (€/kWp) | Förderung Speicher (€/kWh) |
A | bis 10 kWp | ~160 € | ~150 € |
B | >10 – 20 kWp | ~150 € | ~150 € |
C | >20 – 100 kWp | ~140 € | ~150 € |
D | >100 – 1000 kWp | ~130 € | ~150 € |
Maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten können bezuschusst werden.
Fördervoraussetzungen für Batteriespeicher
Damit ein Batteriespeicher im Rahmen dieses Calls gefördert wird, müssen klare technische und formale Anforderungen erfüllt sein:
Kombination mit PV-Anlage:Der Speicher muss gemeinsam mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage installiert werden.
Mindestgröße:Die nutzbare Speicherkapazität muss mindestens 0,5 kWh pro installiertem kWp PV-Leistung betragen. Beispiel: Wenn du eine PV-Anlage mit 8 kWp installierst, muss der Speicher mindestens 4 kWh nutzbare Kapazität haben.
Maximalgröße:Pro Anlage werden bis zu 50 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert.
Technische Anforderungen:
Netzparallel betriebene Systeme (keine Insellösungen)
Keine gebrauchten oder gemieteten Speicher
Nachweis über Speicherkapazität und Wirkungsgrad im Antrag erforderlich
Wie sieht eine förderfähige PV-Erweiterung aus?
Viele Betreiber:innen, die bereits eine PV-Anlage besitzen, wollen nun endlich einen Speicher nachrüsten – das geht, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Damit eine PV-Erweiterung förderfähig ist und du Batteriespeicherförderung bekommst, gelten folgende Punkte:
Leistungserweiterung
Die bestehende PV-Anlage muss um mindestens 1 kWp erweitert werden.
Diese Erweiterung muss technisch und baulich nachvollziehbar sein (z. B. zusätzliche Modulfläche, zweiter Wechselrichter oder Erweiterung des bestehenden).
Gemeinsame Antragstellung
Speicher und PV-Erweiterung müssen gemeinsam im selben Förderantrag eingereicht werden.
Ein Speicher allein ist nicht förderfähig.
Netzanschluss / Zählpunkt
Die Erweiterung kann am selben Zählpunkt erfolgen, muss aber als neue Anlagenerweiterung dokumentiert werden (z. B. mit aktualisierter Netzzugangsvereinbarung).
Nachweis der Erweiterung
Bei der Antragstellung ist anzugeben, ob es sich um eine Neuerrichtung oder eine Erweiterung handelt.
Bei Erweiterungen müssen vorher/nachher-Daten (Leistung, Standort, Zählpunkt) im Antrag belegt werden.
Damit ermöglicht das EAG auch bestehenden PV-Betreiber:innen, ihre Anlage wirtschaftlich sinnvoll um einen Speicher zu ergänzen – solange der Ausbau sichtbar und nachvollziehbar ist.
Warum sich die Förderung jetzt besonders lohnt
0 % Mehrwertsteuer: Für PV-Anlagen bis 35 kWp (inkl. Speicher) gilt weiterhin der Nullsteuersatz – das spart 20 % der Anschaffungskosten.
Kombinationsmöglichkeit mit Landesförderungen: In einigen Bundesländern (z. B. Tirol, Oberösterreich, Kärnten) sind zusätzliche Speicherförderungen möglich.
Steigende Strompreise: Mit einem Speicher kann der Eigenverbrauch oft von 30 % auf über 70 % erhöht werden.
Zukunftssicherheit: Batteriespeicher stabilisieren das Netz und sind zentrale Bausteine der Energiewende.'
Antragstellung
Zeitraum: 8. – 22. Oktober 2025
Abwicklung: über die EAG-Abwicklungsstelle
Verfahren: First-Come-First-Serve (Anträge werden nach Einlangen gereiht)
Wichtig: Antrag vor der Bestellung oder Installation stellen – nachträgliche Förderungen sind ausgeschlossen!
Fazit
Der Herbst-Call 2025 ist eine attraktive Chance für alle, die ihre Energieversorgung unabhängiger gestalten wollen. Vor allem für jene, die eine bestehende PV-Anlage um einen Speicher erweitern, bietet dieser Call den idealen Rahmen – vorausgesetzt, die Erweiterung ist technisch nachvollziehbar und im Antrag korrekt angegeben.
Mit bis zu 150 €/kWh Förderung und steuerfreier Anschaffung ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um in einen Batteriespeicher zu investieren.
Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen sind unter diesem Link abrufbar.



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